Datenschutz
Datenschutz als Komplett-Dienstleistung!
Sie behandeln – wir machen den Rest!
Viele Praxen haben die Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch nicht vollständig umgesetzt. Wir helfen Ihnen den Schutz von personenbezogenen Daten im Heilwesen Sektor einzuhalten und unnötige Strafen zu vermeiden.
Hierfür benötigen Sie maximal 4 Stunden Zeit –
die Unterlagen, Mitarbeiterschulung und Erstellung der Pflichtdokumente übernehmen wir.
Folgende Punkte müssen umgesetzt werden:
- Beratung und Begehung der Praxis vor Ort
- Analyse der bisherigen Maßnahmen mit Mängelliste
- Geeignete technische & organisatorische Maßnahmen
- Erstellung aller gesetzlichen Pflichtdokumente
- Datenschutzhandbuch (Dokumentation)
- Absicherung der Website / des Internetauftritts
- Schulung der Mitarbeiter
- Falls nötig: Stellung und Listung eines Datenschutzbeauftragten
Datenschutzgrundverordnung
Die EU – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25.05.2018 in der gesamten Europäischen Union in Kraft ist, hat einige Veränderungen im Datenschutz mit sich gebracht und betrifft ganz besonders den Heilwesen- und Heilmittelerbringer – Sektor, sowie den Mittelstand.
Es betrifft also auch Sie!
Datenverarbeitungen fallen permanent an
Auch in Ihrer Praxis!

In Ihrer Praxis halten sich täglich mehrere Patienten auf. Der Weg führt sie dabei in der Regel immer zuerst zum Empfangstresen. Und genau hier ist eine sensible Stelle des Datenschutzes. Denn ob bei der Anmeldung oder nach der Behandlung, am Tresen werden Daten weitergegeben. Der Name des Patienten, Telefonnummer oder E-Mail Adressen für Terminierung, Rezeptinformationen und noch einiges mehr.
Datenschutz Empfehlung:
Hier gilt es Diskretion zu bewahren. Denn oft halten sich mehrere Personen am Anmeldetresen auf. Stellen Sie also sicher, dass keiner der Anwesenden die Daten des anderen einsehen oder vertrauliche Gespräche mithören kann.
Bei der Behandlung werden verschiedenste Daten des Patienten erhoben. Der Patientenfragebogen enthält viele Informationen über die Person, über Krankheitsbilder und die Behandlung selbst. Hier befinden wir uns auch im Bereich der Gesundheitsdaten, also der besonders schützenswerten Daten.
Datenschutz Empfehlung:
Alle Dokumentationen der Behandlung sind nach Datenschutzstandards zu schützen. Sorgen Sie dafür, dass alle Dokumente ob physisch oder digital, angemessen verwahrt und gespeichert werden. Dies fällt in den Gesamtkontext der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Stellen Sie also sicher, dass alle Akten und Speicherträger mit Patientendaten stets optimal geschützt aufbewahrt werden.
Im Praxisalltag fallen ständig neue Daten an. Ob in Form von Dokumenten und Akten oder elektronisch. Ohne Datenerhebung und Verarbeitung, kann der Geschäftsbetrieb nicht aufrecht erhalten werden. Doch wenn die Daten nicht richtig verwaltet werden, der Zugang für Unbefugte nicht unterbunden wird und nicht dafür gesorgt wird, dass alle Daten permanent abrufbar und wiederherstellbar sind, dann bewegt man sich auf Datenschutzverstöße zu.
Datenschutz Empfehlung:
Kümmern Sie sich intensiv um die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) in Ihrer Praxis. Somit können Sie gewährleisten, dass die Verwaltung den Datenschutzstandards entspricht.
Die DSGVO hat auch einige Vorschriften für den technischen Bereich gemacht. Darunter fällt insbesondere die Website. Denn schon der Websitebesucher, der von Google kommt, hinterlässt seinen technischen Fußabdruck und damit Daten auf Ihrer Seite.
Datenschutz Empfehlung:
Holen Sie sich professionelle Hilfe, die sich im Datenschutz, in IT-Fragen und Webdevelopment auskennt. Denn alleine und ohne Fachkenntnisse, sind die technischen Anforderungen schwer optimal umzusetzen.
Grundlegende Probleme der DSGVO
Viele Anforderungen, wenig Hilfe?
So scheint es auf den ersten Blick...
Europäische Verordnung
Die DSGVO ist eine Verordnung, kein gewöhnliches Gesetz. Die Vorgaben gelten sofort und das ohne Frist!
Sehr undurchsichtig
Das Thema Datenschutz ist komplex. Selbst die Verordnung weist noch Lücken auf, die ergänzt werden müssen.
Fachwissen benötigt
Ohne Fachwissen im Datenschutzrecht und im IT - Bereich sind die neuen Datenschutzvorgaben schwierig umzusetzen.
Wie erfolgt die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung?
DSGVO mit staatlicher Förderung
Consularis unterstützt Sie!
Sie möchten die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten, die nötigen Anforderungen und Pflichten vollumfänglich umsetzen und dafür zusätzlich eine Förderung beantragen? Dann informieren Sie sich hier bei uns über verschiedene Möglichkeiten von staatlicher Förderung und Benefit-Programme.
Wir ermöglichen Ihnen den Zugang zu diesen Hilfen!